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eANV-Dienstleistungen |
Der Gesetzgeber hat in der Nachweisverordnung (NachwV) verbindliche Vorschriften und Regelungen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) festgelegt, welche bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle verbindlich einzuhalten sind und deren Einhaltung strengstens überwacht wird.
“kompetent und rechtssicher“
Bei der Entsorgung Ihrer gefährlichen Abfälle bieten wir Ihnen mit der Möglichkeit der Verfahrensbevollmächtigung gemäß NachwV gerne auch den kompletten Mandanten-Service für die Vorab- und Verbleibskontrolle Ihrer gefährlichen Abfälle. D.h. die NBTK Ulbrich GmbH & Co. tritt bei entsprechender Beauftragung durch Sie in Ihre Verantwortung als Abfallerzeuger ein und übernimmt ihre Nachweis- und Registerpflichten.
Natürlich verfügen wir für die Teilnahme am eANV über ein den bundeseinheitlichen Anforderungen entsprechendes System und einen internen Administrator, der Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Vorgaben gerne kompetent berät und Ihnen behilflich ist.
Adresse |
Hier erreichen Sie uns |
NBTK ULBRICH GmbH & Co. In der Lacke 1 58791 Werdohl Tel.: 0 23 92 - 72 144-0 Fax: 0 23 92 - 72 144-44 info@nbtk-ulbrich.de |
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Bei der Entsorgung Ihrer gefährlichen Abfälle bieten wir Ihnen mit der Möglichkeit der Verfahrensbevollmächtigung gemäß NachwV gerne auch den kompletten Mandanten-Service für die Vorab- und Verbleibskontrolle Ihrer gefährlichen Abfälle. D.h. die NBTK Ulbrich GmbH & Co. tritt bei entsprechender Beauftragung durch Sie in Ihre Verantwortung als Abfallerzeuger ein und übernimmt ihre Nachweis- und Registerpflichten.
Natürlich verfügen wir für die Teilnahme am eANV über ein den bundeseinheitlichen Anforderungen entsprechendes System und einen internen Administrator, der Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Vorgaben gerne kompetent berät und Ihnen behilflich ist.
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